| Εκδότης |
City of Bremen
(Federal state of Bremen) |
|---|---|
| Περίοδος |
Weimar Republic (1918-1933)
|
| Τύπος | Τοπικά χαρτονομίσματα |
| Έτος | 1923 |
| Αξία | 10 Festpfennig (0,10) |
| Συνάλλαγμα | Mark (1914-1924) |
| Σύσταση | Χαρτί |
| Μέγεθος | 123 × 78 mm |
| Σχήμα | Ορθογώνιο παραλληλόγραμμο |
| Εκδόθηκε | Οκτώβριος 1923 |
| Απονομιμοποιημένο | 31 Δεκέμβριος 1926 |
| Αριθμός | N# 572276 |
Γραφή: λατινική: γοτθική Fraktur
Επιγραφή
Deutsche Festmarkbank Bremen
Zehn Festpfennig
Gegen Rückgabe dieses Gutscheines zahlen wir nach Massgabe der untenstehenden Bedingungen den Gegenwert von 1/40 Einem vierzigstel Dollar in Reichswährung.
Deutsche Festmarkbank Aktiengesellschaft
Επιγραφή (κανονική γραμματοσειρά):
Deutsche Festmarkbank Bremen
Zehn Festpfennig
Gegen Rückgabe dieses Gutscheines zahlen wir nach Massgabe der untenstehenden Bedingungen den Gegenwert von 1/40 Einem vierzigstel Dollar in Reichswährung.
Deutsche Festmarkbank Aktiengesellschaft
Γραφή: λατινική: γοτθική Fraktur
Επιγραφή
1. Für den Betrag der von uns verausgabten Gutscheine haften wir mit unserem Gesammtvermögen, ausserdem sind dieselben in voller Höhe gedeckt durch kurzfristige wertbeständige Forderungen an Industrie und Landwirtschaft.
2. Die Gutscheine werden in Einzelbeträgen bis zu 10 Festmark jederzeit an unserer Kasse eingelöst. Grössere Beträge müssen unter Einreichung der Gutscheine zwei Börsentage vor der Auszahlung gekündigt werden. Der Auszahlungsberechnung wird der Durchschnitt der beiden amtlichen Berliner Geld Notierungen für Auszahlung New York zugrunde gelegt, die üblichen Bankspesen werden abgesetzt.
3. Dieser Gutschein verliert am 31. Dezember 1926 seine Gültigkeit.
4. Für abhanden gekommene Gutscheine leisten wir keinen Ersatz
Bremen, im Oktober 1923.
Deutsche Festmarkbank Aktiengesellschaft
Επιγραφή (κανονική γραμματοσειρά):
1. Für den Betrag der von uns verausgabten Gutscheine haften wir mit unserem Gesammtvermögen, ausserdem sind dieselben in voller Höhe gedeckt durch kurzfristige wertbeständige Forderungen an Industrie und Landwirtschaft.
2. Die Gutscheine werden in Einzelbeträgen bis zu 10 Festmark jederzeit an unserer Kasse eingelöst. Grössere Beträge müssen unter Einreichung der Gutscheine zwei Börsentage vor der Auszahlung gekündigt werden. Der Auszahlungsberechnung wird der Durchschnitt der beiden amtlichen Berliner Geld Notierungen für Auszahlung New York zugrunde gelegt, die üblichen Bankspesen werden abgesetzt.
3. Dieser Gutschein verliert am 31. Dezember 1926 seine Gültigkeit.
4. Für abhanden gekommene Gutscheine leisten wir keinen Ersatz
Bremen, im Oktober 1923.
Deutsche Festmarkbank Aktiengesellschaft
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| Χρονολογία | VG | F | VF | XF | AU | UNC | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Απροσδιόριστη | |||||||||||||||
| 1923-Οκτ | |||||||||||||||
Κανένα μέλος δεν επιθυμεί να ανταλλάξει αυτό το χαρτονόμισμα προς το παρόν.