| Τόπος |
Germany (1871-1948)
(Γερμανία) |
|---|---|
| Φορέας έκδοσης | Reichsschuldenverwaltung |
| Περίοδος |
Third Reich (1933-1945)
|
| Τύπος | Χρεωστικά γραμμάτια |
| Έτος | 1937 |
| Αξία | 500 Marks (500 RM) |
| Συνάλλαγμα | Reichsmark (1924-1948) |
| Σύσταση | Χαρτί |
| Μέγεθος | 210 × 197 mm |
| Σχήμα | Ορθογώνιο παραλληλόγραμμο |
| Απονομιμοποιημένο | 5 Νοέμβριος 1957 |
| Αριθμός | N# 404843 |
| Βιβλιογραφία | X# 0508 Krause Publications (publisher). Unusual World Coins. Krause Publications, Iola, Wisconsin, United States (5 volumes). |
Ausgefertigt auf Grund des Gefetzes vom 19, Februar 1935
Die Anleihe wird vom 1. März 1937 an mit-viereinhalb vom Hundert für das Jahr verzinit. Die Zinfen werden halbjährlich am 1, März und |. September an den Überbringer der fäligen Zinsicheine durch die Reichsfchuldenkalle in Berlin, die Reichsbankanitalten und die vom Reichsminifter der Finanzen aißerdem bezeidineten Stellen gezahlt. Nach Ablauf einer Zinsfcheinreihe wird zu der Schuldverichreibung eine neue Reihe mit Erneuerungs:
Ichein für die folgende ausgegeben.
Zur Tilgung der Anleihe werden vom 1: März 1937 an Jährlich. 2 vom Hundert ihres urfprünglichen Nennbetrags unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ertparten Zinfen used. Die Migung erfolgt durch Rückkauf oder
AustoTung: Die Nummern der ausgeloften Schuldverichre bungen werden im Deutfchen Reichsanzeiger bekanntge
macht. Die ausgeloften Schuldverfchreibungen werden an dem auf die Austolung folgenden 1. März zum Nennwert eingelöft. Die erite Einlötung findet im Fall der Auslolung am 1 Mãrz 1938 itatt.
Der Inhaber kann das Kapital der ausgeloften Schuldverichreibung gegen Aushändigung der Schuldverichreibung und der noch nicht falligen Zinsicheine eblt Erneuerungsfchein bet der Reichsfchuldenkalte in Berlin oder durch Vermittlung jeder Reichsbankanifalt mit Ausnahme der Reicishauptbank Berlin, erheben, nachdem diele die Ihr einzureichende Schuddverichreibung mit den noch nicht tätligen Zinstcheinen und dem Erneuerungsicheln zur Aners kennung der ReichsichuldenkalTe eingefandt und deren Anweifung erhalten hat, Mit dem Fälligkeitstag der Schuld-verichreibung hört ihre Verzinlung auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsicheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen, Der Anfprüch auf das Kapital erlicht, wenn die Schuldverichreibung nicht binnen dreißig Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einloling vorgelegt wird Dem Inhaber der Schuldverichreibung fteht kein Kündigungsrecht zu.
Berlin, den 4. Mai 1937
Κενό.
Γεωμετρικό τύπωμα με παχύτερο οικόσημο στο κεντρικό τμήμα
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| Χρονολογία | VG | F | VF | XF | AU | UNC | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Απροσδιόριστη | |||||||||||||||
| 1937 | (en) £3 | ||||||||||||||
Κανένα μέλος δεν επιθυμεί να ανταλλάξει αυτό το παρανομισματικό προς το παρόν.